Alle Preise verstehen sich in Euro pro Woche inklusive Mehrwertsteuer
Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Guest Pass ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen.
Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen
Die Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung - wir ersuchen Sie, diese am Abreisetag bis ca. 9:00 Uhr frei zu geben.
Die Ortstaxe von derzeit 2,10 € pro Gast (ab 14 Jahren) und Nächtigung wird bei Ankunft vom Beherbergungsbetrieb eingehoben
Nach Einlangen Ihrer schriftlichen Reservierung sowie eines vereinbarten Angeldes gilt Ihre Reservierung als verbindlich. Damit erhalten Sie die Garantie für die Reservierung Ihrer Ferienwohnung.
Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu - dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedingungen ein:
Bei Buchungen über andere Portale gelten deren Stornokonditionen
Bitte bezahlen Sie ihren Aufenthalt im Voraus oder sofort bei Ankunft.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, falls vor Urlaubsantritt doch noch etwas dazwischenkommt.